Privat Versicherte haben laut Gesetz jederzeit die Möglichkeit, innerhalb ihrer bestehenden Krankenversicherung in einen anderen Tarif zu wechseln. Hierbei kann sowohl in bereits geschlossene und auch in neue Tarife gewechselt werden. In einigen Fällen können Sie hierdurch Einsparungen von bis zu 40 Prozent realisieren. Versicherte sollten sich jedoch vor einem Wechsel durch einen Tarifwechsel-Spezialisten beraten lassen, denn die Versicherungsgesellschaften selbst mögen es nicht so gerne, wenn ein Tarifwechsel angefragt wird. Aus diesem Grund werden dem Versicherten bei einer Tarifwechselanfrage dann auch oft gar nicht die Tarife angeboten, in die der Versicherte eigentlich wechseln dürfte. Mit dieser Vorgehensweise wollen die Versicherungsgesellschaften finanzielle Einbußen vermeiden.
Wenn Sie innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung einen Tarifwechsel durchführen möchten, wird oft behauptet, dass Sie eine neue Gesundheitsprüfung machen müssen. Diese Behauptung stimmt nur dann, wenn Sie in einen Tarif mit höheren Leistungen als bisher wechseln möchten. Wenn Sie in einen gleichwertigen Tarif wechseln oder sogar in einen Tarif mit geringeren Leistungen, müssen Sie keine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen.
Es ist auch falsch, dass ein Tarifwechsel für ältere Personen nicht mehr möglich ist. Ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich zu jeder Zeit, auch mehrfach, möglich. Ganz gleich wie alt der Versicherte ist. Gerade langjährig Versicherte, im Besonderen Rentner, bezahlen oft viel zu hohe Beiträge bei ihrer privaten Krankenversicherung. Sollten Sie einen Tarifwechsel planen ist es sehr wichtig die Leistungen der Tarife, in die Sie wechseln wollen, genau unter die Lupe zu nehmen, damit Sie im Leistungsfall nicht vor den Kopf gestoßen werden.