Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung...

...ist nicht für jeden möglich

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung hat der Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen. Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung können Angestellte vor Vollendung des 55. Lebensjahres nur dann wechseln, wenn das Gehalt den Grenzwert von 69.300 Euro brutto (JAEG 2024) jährlich nicht überschreitet. Wenn vor dem 31. Dezember 2002 bereits ein privates Versicherungsverhältnis bestand, dann liegt die Einkommensgrenze bei 62.100 Euro (besondere JAEG 2024). Wenn Sie den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung in Betracht ziehen, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Eine Reduzierung des Bruttogehalts muss auch einer Sozialversicherungsprüfung bei Ihrem Arbeitgeber standhalten.

Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung